Häufig gestellte Fragen    


DIE NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN ANTWORTEN SIND NICHT ALS GERICHTSVERWERTBARE RECHTSBERATUNG ZU VERSTEHEN, SONDERN BASIEREN EINZIG UND ALLEIN AUF MEINEM LAIENWISSEN UND MEINEN BISHERIGEN ERFAHRUNGEN!!! ICH ÜBERNEHME KEINE VERANTWORTUNG, FALLS IRGENDJEMAND DURCH NACHAHMUNG ZIVIL- ODER STRAFRECHTLICH BELANGT WIRD!!! JEDER IST FÜR SEIN HANDELN SELBST VERANTWORTLICH!!!


Ist das ein echter Polizeiwagen?

Ja, es ist ein echter ausgemusterter Polizeiwagen, den ich über einen Händler gekauft habe, der vorwiegend mit ehemaligen Behördenfahrzeugen handelt.

Darf man mit dieser Farbe fahren?

Ja, man darf! Einzig der Schriftzug POLIZEI in jedweder Form und Farbe ist strafrechtlich geschützt. Wer Spass dran hat, darf jedes x-beliebige Auto auf diese Farben umlackieren. Die Farben als solches sind nicht geschützt, es handelt sich um ganz normale RAL-Farben.

RAL 6029: Minzgrün und RAL 9010: Altweiss

Bei einer TÜV-Vorführung gemäss §29 StVZO (zweijährliche normale Hauptuntersuchung) meinte ein übereifriger und rechthaberischer TÜV-Prüfer zwar von vornherein, mir wegen Verkehrsirritierung keine Plakette zu erteilen. Er verwies mich an den Leiter der zuständigen Strassenverkehrs-Zulassungsstelle, um mir eine beglaubigte Bestätigung ausstellen zu lassen, dass behördlicherseits kein Einwand gegen diese Farben an einem Privat-PKW besteht. Beim Leiter der Zulassungsstelle vorstellig geworden, verdrehte dieser entnervt die Augen, und bemerkte, dass eben DIESER kleinkarierte TÜV-Prüfer ständig irgendwelche Leute wegen ähnlicher Lapalien vorbeischicken würde. Gegen die Farben bestünden überhaupt keine Einwände, da diese wie gesagt in keiner Weise geschützt sind und 10 Minuten später hatte ich KOSTENLOS meine beglaubigte Bestätigung.


Gibt es Probleme mit dem auf den Bildern zum Teil zu sehenden Blaulicht?

Im öffentlichen Strassenverkehr würde es damit sicherlich in kürzester Zeit immense Probleme wegen Anmassung von Polizeigewalt geben. Nähere Auskünfte dazu erteilt jeder Rechtsanwalt und jede Polizeidienststelle. Ich selbst habe mich diesbezüglich noch um keine konkreten Informationen bemüht, da ich das Blaulicht AUSSCHLIESSLICH im Rahmen von Bully-Treffen oder ähnlichem auf ABGESPERRTEM PRIVATGELÄNDE verwende. Rechtlich gesehen unterliegt man dort weder der StVO noch der StVZO, das heisst, man darf zum Beispiel im Strassenverkehr nicht zugelassene Licht- und Tonanlagen betreiben.

Wie reagiert die Polizei auf das "BULLIZEI"-Schild?

Abgesehen davon, dass bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" (siehe WISSENSWERTES) einmal ein Polizist anstatt "BULLIZEI" "POLIZEI" gelesen zu haben glaubte ( wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :-) ), hat es damit bisher keine Probleme gegeben.

Wie reagiert die Polizei auf die "BULLIZEI"-Aufkleber rundum?

Die Aufkleber wurden am 26.6.2004 angebracht. Seitdem bin ich von der Polizei NOCH nicht angehalten worden. Einmal dachte ich zwar, es wär so weit, als mir ein grün-weißes Auto mit lustig-blauen Randale-Leuchten auf dem Dach entgegen kam, aber die hatten wohl doch keine Lust. Im Übrigen sind die Aufkleber WERBUNG für diese meine Homepage. Denn wenn man genau hinschaut oder nahe genug dran steht, sieht man, dass über dem großen BULLIZEI noch ein (absichtlich) kleinerer Schriftzug "http://hometown.aol.de/" klebt! Sollten sich diesbezüglich Neuigkeiten und nette Geschichten mit grünen Männchen ergeben, werde ich natürlich hier darüber berichten!

Bei allen Fragen zu technischen Daten:

Bevor ich mit E-mail-Anfragen bombardiert werde, schau bitte ersteinmal auf die Seite WISSENSWERTES!


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